Gefährlicher Trend: Cannabis-Wirkstoff in Süßigkeiten
- 14.03.2022
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- Redaktion
Die Drüsenhaare der Hanfpflanze (Cannabis sativa) bilden ein Harz, welches v. a. aus Cannabinoiden besteht. Bekannt ist Tetrahydrocannabinol (THC), welches rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft wird. Die Substanz kann die Wahrnehmung verändern und berauschend wirken.
Weltweit entwickeln sich THC-haltige Lebensmittel zu einem Trend. Bei den über Online-Shops und in sozialen Netzwerken zum Kauf angebotenen Produkten handelt es sich meist um Süßigkeiten, Snacks oder Cornflakes, die bekannten Markenprodukten täuschend ähnlich sind. Sie werden illegal vertrieben und gefährden v. a. Kinder und Jugendliche, warnt das Bundeskriminalamt (BKA). In Irland, den USA und Kanada kam es bereits in mehreren Fällen zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Symptome sind bspw. Brustschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung und Angstzustände. Sofern im Umfeld der Kinder vorhanden, können v. a. Kleinkinder die Produkte leicht verwechseln und haben aufgrund des geringen Körpergewichts ein hohes Risiko einer THC-Überdosierung.
In Deutschland sind solche Produkte bislang in 25 Fällen aus elf Bundesländern sichergestellt worden. Es wurde ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen. In Schweden und Irland sollen aber auch Fruchtgummiprodukte mit neuen psychoaktiven Stoffen, kurz NPS, versetzt gewesen sein. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die viel stärker als das natürliche THC und häufig verzögert wirken können.
Quelle: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), Pressemeldung vom 16.02.2022
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2022 auf Seite M127.