Ernährungstherapie: Studie zur ketogenen Diät bei Zystennieren
- 14.04.2021
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- Redaktion
Bei der polyzystischen Nierenerkrankung sind die Funktionseinheiten der Nieren betroffen, die Nephrone. Diese entwickeln Zysten – mit Wasser gefüllte Bläschen –, welche die Nierenfunktion erheblich einschränken können. Mehr als die Hälfte der Betroffenen werden im Alter von 50 bis 60 Jahren ihre Nierenfunktion verloren haben, sodass eine Dialyse oder eine Nierentransplantation zum Ersatz der Nierenfunktion notwendig werden.
Im Tiermodell konnte gezeigt werden, dass der Stoffwechselzustand der Ketose (Verbrennung von Fetten) dabei helfen kann, das Fortschreiten der Zystennieren-Erkrankung zu hemmen, denn die Zystenzellen können sich nicht an den geänderten Stoffwechsel anpassen. Daher wird in der Studie der Einfluss einer ketogenen Diät untersucht. Hier stammt der Hauptanteil der zugeführten Energie aus Fetten; Kohlenhydrate werden nur sehr eingeschränkt konsumiert.
Die First in Men-Translationale Studie Keto-ADPKD startet mit 63 Studienteilnehmenden. In drei Gruppen à 21 PatientInnen sollen die Umsetzbarkeit, Sicherheit und Wirkung der ketogenen Diät bei Zystennieren im Menschen untersucht werden. Eine Gruppe verändert ihre Ernährung nicht (Kontrollgruppe), die zweite erhält einen ketogenen Ernährungsplan und die dritte Gruppe ernährt sich wie gewohnt, macht jedoch einmal im Monat über drei Tage Wasserfasten (nur Wasseraufnahme).
Ziel der Studie ist es, die Nierenfunktion der Betroffenen zu erhalten und ihnen präventive Maßnahmen an die Hand geben zu können. Aber auch der potenzielle Effekt der Ernährung auf das mit der Erkrankung verbundene Größenwachstum der Nieren, welches häufig Beschwerden verursacht, ist von Bedeutung. Da bislang kaum fundierte Studien über die Sicherheit und Wirkung bei PatientInnen mit Nierenerkrankungen vorhanden sind, möchte die Studie außerdem die wissenschaftliche Datenlage zur ketogenen Diät ausbauen.
Quelle: Universität zu Köln, Pressemeldung vom 12.01.2021
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2021 auf Seite M184.