Lebensmittelsicherheit: Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2019“ veröffentlicht.

Mann im Schutzanzug spritzt Bäume. © Worledit/iStock/Getty Images Plus
Der Anteil an Bio-Proben mit Rückständen über den Rückstandshöchstgehalten lag 2019 bei 1,0 % – bei den vergleichbaren Kategorien konventioneller Ware bei 2,6 %. © Worledit/iStock/Getty Images Plus

Aus dieser geht hervor, dass die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den meisten Lebensmitteln in Deutschland weiter gesunken sind. Dem Bericht liegen 8,1 Mio. Analyseergebnisse aus über 20 000 Lebensmittelproben der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Jahres 2019 zugrunde. Kontrolliert wurde dabei auf 1 018 Wirkstoffe und Metabolite. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Höchstmengen nicht überschreiten und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Festsetzung eines Rückstandshöchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr für VerbraucherInnen darf dabei nicht gegeben sein.

Bei Getreide sank der Anteil untersuchter Proben mit nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückständen von 45,9 % im Jahr 2018 auf 31,1 % in 2019. Auch die Zahl von Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte sank von 4,7 % auf 3,2 %. Eine ähnliche Entwicklung zeigen die Ergebnisse bei verarbeiteten Lebensmitteln und in abgeschwächter Form auch bei Obst und Gemüse. Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Tomaten, Äpfel und Kartoffeln wiesen kaum oder gar keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte auf. Gleiches galt für saisonale Erzeugnisse wie Pfirsiche, Aprikosen und Spargel. Die meisten Überschreitungen wurden bei Granatäpfeln (15,5 %), schwarzem und grünem Tee (9,8 %) sowie bei Bohnen mit Hülsen (6,8 %) gefunden.

Für Säuglings- und Kleinkindernahrung gelten niedrigere Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel. Während die Quote der Überschreitungen von 2015 (10,3 %) bis 2018 (1,2 %) kontinuierlich zurückging, ist sie im Jahr 2019 auf 2,9 % gestiegen. Der Anteil der Proben in Säuglings- und Kleinkindernahrung, in denen Rückstände quantifizierbar nachgewiesen wurden, wuchs weiter auf 16,5 % (2017: 9,7 %, 2018: 14,4 %). Der Hauptanteil dieser Höchstgehaltsüberschreitungen war auf erhöhte Phosphonsäure- und Chloratgehalte zurückzuführen. Erstere lassen sich nicht eindeutig auf Pflanzenschutzmittel zurückführen, sie können auch von Düngemitteln stammen. Chloratrückstände resultieren v. a. aus der Anwendung von chlorhaltigen Bioziden (z. B. Algenbekämpfung), der Waschwasserdesinfektion (z. B. Chlordioxid) oder der häufigen Chlorierung von Trinkwasser v. a. in südeuropäischen Anbauländern.

Auch im Bio-Anbau dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, allerdings ein kleineres Spektrum an Wirkstoffen. Im Jahr 2019 wurden nur vereinzelt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Der Anteil an Proben mit Rückständen über den Rückstandshöchstgehalten lag bei 1,0 %. Bei den vergleichbaren Kategorien konventioneller Ware lag dieser Wert bei 2,6 %.

Bei 24,7 % aller untersuchten Proben wurde mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. In einzelnen Proben von u. a. Tee, verschiedenen Gemüse- und Obstsorten sowie frischen Kräutern wurden mehr als zehn verschiedene Wirkstoffe festgestellt.

Die Auswahl der Proben erfolgte überwiegend risikoorientiert, das heißt die Überwachungsbehörden vor Ort haben häufiger Proben von Lebensmitteln genommen, die bereits in der Vergangenheit auffällig waren. Was dazu führt, dass der Anteil an Proben, bei denen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt werden, überproportional groß ist. Es ist somit davon auszugehen, dass die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln niedriger ist.

Herkunft
Insgesamt kann ein rückläufiger Trend bei Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln mit EU-Herkunft erkannt werden. In 1,0 % der untersuchten Lebensmittel mit Herkunft aus Deutschland konnten im Jahr 2019 Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt werden. Bei Lebensmitteln aus anderen EU-Staaten lag die Quote der Überschreitungen geringfügig höher bei 1,3 %.
Höher ist die Zahl der Überschreitungen bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten. Doch auch hier gab es eine positive Entwicklung: Während seit 2015 die Quote stetig gestiegen war, sank sie im Jahr 2019 spürbar auf 6,5 %. Dennoch waren die meisten Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten wie Äpfel, Kartoffeln, grüner Salat, Tomaten, Orangensaft und alle untersuchten Lebensmittel tierischer Herkunft auch im Jahr 2019 nur gering belastet. Quoten von 15 % und mehr bei der Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes wurden zumeist nur bei wenigen Produkten wie Guaven, Granatäpfeln, Okras, Passionsfrüchten (Maracujas) und Kaktusfeigen festgestellt.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 14.01.2021



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2021 auf Seite M186 bis M187.

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