Nachhaltigkeit: Jährlich 11 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle in Deutschland

Im Jahr 2020 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt etwa 11 Mio. t Lebensmittelabfälle weggeworfen. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen essbaren Lebensmitteln sowie Schalen, Blättern, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 59 %).

Lebensmittelabfälle entstehen entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette – von der Primärproduktion bis hin zu den privaten Haushalten. Ein Teil davon ist vermeidbar. © BMEL
Lebensmittelabfälle entstehen entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette – von der Primärproduktion bis hin zu den privaten Haushalten. Ein Teil davon ist vermeidbar. © BMEL

Weitere 17 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 15 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft. In der Landwirtschaft werden überschüssige und verdorbene Lebensmittel nach einer Studie des Thünen-Instituts meist nicht als Abfall entsorgt, sondern betrieblich verwertet.
„Die Produktion von Lebensmitteln, die später doch nicht verzehrt werden, verbraucht weltweit immense Flächen an Ackerland und verschwendet wertvolle Ressourcen. Als Bundesregierung sind wir deshalb angetreten, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland zu halbieren. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher haben es oft in der Hand, Lebensmittelabfälle zu verringern.“ So Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu den Zahlen. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemeldung vom 01.07.2022

Hintergrund
Mit dem Bericht kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Fortschritte bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle sichtbar zu machen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Der Bericht wurde im Auftrag des BMUV und des Umweltbundesamtes (UBA) vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit mehreren Forschungsinstituten erstellt, eng begleitet vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wurde mithilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen z. B. auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der nun erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsels also nicht möglich.
Der Erstbericht legt den Grundstein für eine kontinuierliche Messung der Lebensmittelabfallmenge in Deutschland. Im nächsten Schritt wird die EU-Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten analysieren, in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlichen und auch für EU-weit verbindlichen Reduzierungsziele zugrunde legen.

Tipps für VerbraucherInnen
• Prüfen Sie Ihre Vorräte vor dem Einkauf. Kaufen Sie mit Einkaufszettel ein, nicht nach Gefühl.
• Kaufen Sie maßvoll ein, nicht auf Vorrat.
• Prüfen Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, ob die Lebensmittel noch genießbar sind (Ausnahme: verderbliche tierische Produkte).
• Stellen Sie Reste kühl oder frieren Sie diese ein.
• Entsorgen Sie Essensreste über die Biotonne.

Quelle: Umweltbundesamt: Essensreste, Lebensmittelabfälle. www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden#gewusst-wie (last accessed von 15 August 2022).



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 9/2022 auf Seite M472.

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