Lebensmittelsicherheit: Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln

Im Mai 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Neubewertung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zu dem Ergebnis, dass die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr länger als sicher angesehen werden könne. Eine erbgutschädigende Wirkung (Genotoxizität) konnte nicht ausgeschlossen werden. Titandioxid wurde daraufhin die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU-weit entzogen. Ab dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die E 171 enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Die Europäische Kommission hat daraufhin die Zulassung der Verwendung von E 171 in Lebensmitteln mit einstimmiger Billigung der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/63 zum 7. Februar 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 somit nicht mehr zugelassen.
Bis zum 7. August 2022 durften Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, noch in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsoder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 05.08.2022

In Kosmetika wie Zahnpasta ist Titandioxid weiterhin erlaubt. „„Derzeit gibt es laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung noch keine Hinweise, dass Titandioxid in kosmetischen Produkten wie Zahnpasta gesundheitsschädlich ist. Zumal Zahnpasta üblicherweise ausgespuckt und die Mundhöhle ausgespült wird“, so Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. „Wer trotzdem darauf verzichten will, kann unter vielen guten und sehr gute Zahnpasten ohne Titandioxid wählen“, empfiehlt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Fakultät für Gesundheit, Uni Witten/Herdecke.

Quelle: ZWPonline Branchenmeldung vom 18.2.2022. www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/titandioxid-in-zahnpasta-das-sollten-verbraucher-wissen 



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 9/2022 auf Seite M469.

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