Ernährungssicherung: Ernährungsnotfallvorsorge in Deutschland
- 14.11.2017
- Print-News
- Johanna Kapitza
Der Staat hält für solche Notfälle Nahrungsreserven bereit, die kurzfristige Engpässe überbrücken sollen. Für deren Ein- und Verkauf sowie Kontrolle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Um die Mehl- und Brotversorgung in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, lagert die „Bundesreserve Getreide“ Brotgetreide und Hafer ein. Ergänzend dazu sind die „Zivilen Notfallreserven“ für die Einlagerung von Reis, Hülsenfrüchten und Kondensmilch zuständig. Die Auswahl der Produkte resultiert neben ernährungsphysiologischen Aspekten v. a. aus deren Lagerfähigkeit.
Privathaushalte

Abgesehen davon rät das BLE zusätzlich zu einer privaten Ernährungsvorsorge, die einen Lebensmittelvorrat für mindestens 14 Tage umfassen sollte. Diesem Rat kommen jedoch v. a. städtische Haushalte wegen beengter Wohnverhältnisse und verbraucherfreundlicher Öffnungszeiten nur unzureichend nach. Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass eine Krisensituation auch mit einem Ausfall der Energieversorgung einhergehen kann und demnach z. B. Tiefkühlkost nicht geeignet ist, während Camping-Gaskocher, Kerzen, Streichhölzer, Taschenlampen oder Thermosflaschen hilfreich sein können. Auch die Wasserversorgung kann zum Stillstand kommen, sodass auch Wasser für Kochen und Körperhygiene bevorratet werden sollte. Zur Berechnung des Grundnahrungsmittelvorrats in Abhängigkeit von der Anzahl der Familienmitglieder und der Vorratstage bietet das BLE auf seiner Homepage einen Vorratskalkulator an (-> www.ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/vorratskalkulator).
Gemeinschaftsverpflegung
Gerade Einrichtungen wie Kliniken, Altenheime oder Justizvollzugsanstalten, die viele Menschen zu versorgen haben, können – im Gegensatz zu privaten Haushalten – den Empfehlungslisten für Notfallvorräte nur schwer nachkommen. Dies liegt in den hohen Kosten für Lagerräume und Vorfinanzierung für Lebensmittel begründet. Energieausfälle würden in diesen Betrieben schnell zu einer Störung der organisatorischen und der Versorgungsabläufe führen (Medikamente, Lebensmittel, Wasser) und den Ausfall kritischer Infrastrukturen und technischer Geräte mit sich bringen. Die Notwendigkeit eines strukturierten Risiko- und Krisenmanagements ist in solchen Einrichtungen daher von besonderer Wichtigkeit.
Quellen:
- BMEL. Ernährungsnotfallvorsorge. URL: www.ernaehrungsvorsorge.de Zugriff 11.09.17
- BMEL. Maßnahmen zur Überbrückung von Versorgungsengpässen. 30.11.2016
- DGE. 12. Ernährungsbericht. Kapitel 1: Ernährungssituation in Deutschland. Bonn (2012)
- StMELF. Ernährungsnotfallvorsorge. Für den Notfall vorgesorgt. URL: www.stmelf.bayern.de/ernaehrung/021754/index.php Zugriff 11.09.17
- dpa. Katastrophenschutz, Notfallvorräte: für Altenheime und Krankenhäuser problematisch. Pressemeldung vom 27.08.2016
- Hiete M, Merz M, Trinks C (Hg), BBK, Innenministerium Baden- Württemberg. Krisenmanagement Stromausfall. Kurzfassung (2010)
Haltbarmachung
In Krisenfällen rücken neben haltbaren, möglichst verzehrfertigen Lebensmitteln wie Zwieback oder Knäckebrot auch Methoden zur Haltbarmachung in den Fokus. Neben physikalischen Verfahren wie Kühlen, Gefrieren, Einkochen oder Trocknen sollten auch chemische Verfahren wie milchsaures Vergären, Salzen, Zuckern, Pökeln und Räuchern sowie das Einlegen in Säure, Alkohol oder konservierende Lösungen nicht in Vergessenheit geraten. Vor allem Obst und Gemüse eignen sich gut zum traditionellen Einwecken, aber auch die Haltbarkeit von Fisch und Fleisch lässt sich durch Salzen, Pökeln oder Räuchern teilweise bis auf einige Monate erhöhen.
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 11/17 auf Seite M607.