Nahrungsergänzungsmittel: Isoflavone nach der Menopause - kein Hinweis auf schädliche Wirkung
- 14.12.2015
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- Redaktion
Isoflavonextrakte werden häufig in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet, da viele Frauen eine Alternative zur Hormonbehandlung bei Wechseljahrbeschwerden suchen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine umfassende Auswertung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Isoflavonsupplementierung vorgenommen. Eingeschlossen wurden Studien, in denen Isoflavondosen getestet wurden, die üblicherweise in Nahrungsergänzungsmitteln für Frauen nach der Menopause zugelassen sind. In der Auswertung berücksichtigt wurden Effekte auf die Brustdrüse, Gebärmutter und Schilddrüse.
Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass die Daten keinen Hinweis auf eine schädliche Wirkung ergeben. Dr. Alicja Mortensen, Vorsitzende des EFSA-Sachverständigengremiums für Lebensmittelzusatzstoffe (ANS Gremium), betonte jedoch, dass die Schlussfolgerungen „sich ausschließlich auf die in diesen Studien untersuchten Dosen und Aufnahmezeiträume (von drei Monaten bis zu knapp einem Jahr) für auf dem europäischen Markt erhältliche Produkte beziehen“.
Die Sachverständigen der EFSA versuchten ferner, mögliche Risiken für Frauen in der Übergangszeit zur Menopause sowie für Frauen in der Menopause mit eigener oder familiärer Krebsvorerkrankung zu bewerten. Sie gelangten jedoch zu dem Schluss, dass keine Daten vorliegen, um die Unbedenklichkeit dieser Stoffe für die genannten Gruppen von Frauen zu bewerten.
Literatur: 1. EFSA ANS Panel (2015) Risk assessment for peri- and post-menopausal women taking food supplements containing isolated isoflavones. EFSA Journal 13: 4246 ff. URL: www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4246
Quelle: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Pressemeldung vom 21.10.2015
Kommentar:
Isoflavone sind pflanzliche Stoffe, die insbesondere in Leguminosen (Hülsenfrüchten) vorkommen. Die höchsten Konzentrationen sind in Sojabohnen, Rotklee und der Kudzu-Wurzel zu finden. Extrakte dieser Pflanzen werden bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet.
Gemäß dem neuen Ansatz der EFSA zur Förderung von Methoden für den Umgang mit Evidenz hielt das ANS-Gremium in diesem Gutachten seine Vorgehensweise bei der Durchführung der Risikobewertung in einem Protokoll fest, das alle unternommenen Schritte bis zu den endgültigen Schlussfolgerungen dokumentiert.
Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 12/15 auf Seite M680.