Nahrungsergänzungsmittel - Ginseng, Ginkgo und Co.: Verbraucherzentralen warnen vor unbedachter Verwendung
- 15.01.2018
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- Redaktion
Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch anders als Arzneimittel nicht zur Heilung und Linderung von Krankheiten bestimmt. Sie zählen zu den Lebensmitteln. Die Anbieter dürfen daher nur bestimmte gesundheitsbezogene Angaben für die Werbung verwenden. Bisher sind nur Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen sowie zu wenigen anderen Stoffen geprüft und zugelassen. Viele Werbeversprechen beziehen sich auf pflanzliche Stoffe, die bisher nicht bewertet sind.
Bei der Einnahme von hoch dosierten Produkten sind trotz Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen täglichen Verzehrmenge Überdosierungen möglich. Darüber hinaus sind Wechselwirkungen mit Arzneimitteln nicht auszuschließen. „Wer chronisch krank ist oder regelmäßig Medikamente nehmen muss, sollte Nahrungsergänzungsmittel nicht ohne vorherigen ärztlichen Rat verwenden“, betont Wiebke FRANZ von der Verbraucherzentrale Hessen.
Das anbieterunabhängige Onlineangebot klartext-nahrungsergänzung.de informiert über Nutzen, Risiken, Werbung und Vertriebswege von Nahrungsergänzungsmitteln und beantwortet Fragen und Beschwerden.
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 18.12.2017
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 1/2018 auf Seite M9.