Nachhaltigkeit: Müllflut im Supermarkt - Mehr Verpackung als Inhalt
- 15.01.2019
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- Redaktion
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Bei einer stichprobenartigen Untersuchung von 14 Produkten, über die sich Verbraucher beschwert hatten, ermittelten die Hamburger Verbraucherschützer mithilfe von Röntgenbildern eine durchschnittliche Höhe von 59 % für den Verpackungsanteil ohne Inhalt. Die Höhe des tatsächlich gefüllten Teils der Verpackung lag demnach im Mittel bei nur 41 %.
Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Fehlende Vorgaben im Eich- und Verpackungsrecht geben Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Zwar tritt am 1. Januar 2019 in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz in Kraft, doch es wird nicht helfen, den Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren. „Ein Ende der Ressourcenverschwendung ist nicht in Sicht!", so Armin Volet von der VZ Hamburg. Er fordert, dass grundsätzlich jede Packung bis zum Rand oder zur Naht befüllt werden muss und ein Freiraum von max. 30 % nur dann erlaubt ist, wenn es sich technisch nicht anders umsetzen lässt.
Eine Übersicht aller 14 untersuchten Produkte, die Röntgenaufnahmen und Verpackungsfotos sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/luftpackungen veröffentlicht.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Pressemeldung vom 20.11.2018
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 1/2019 auf Seite M5.