Nutri-Score: Neue Bewertungen

Seit drei Jahren kann das Logo freiwillig von Hersteller*innen verwendet werden und soll auf einen Blick ersichtlich machen, welche Lebensmittel im direkten Produktvergleich u. a. besonders viel (oder auch besonders wenig) Zucker, Salz oder Fett enthalten. Die Nährwertkennzeichnung in Ampelform mit den Buchstaben A, B, C, D und E ist ein wichtiges Instrument für mehr Transparenz. Elisabeth van Thiel von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was die aktuellen Anpassungen ab 31. Dezember 2023 für Verbraucher*innen bedeuten und weshalb sie den Nutri-Score aussagekräftiger machen.

Der Nutri-Score ist als Einkaufshilfe gedacht, um Lebensmittel mit günstiger und ungünstiger Nährwertzusammensetzung direkt miteinander zu vergleichen. Vergleichbar sind immer nur Produktgruppen – also z. B. Müsli von Firma A mit Müsli von Hersteller B. Gleiches gilt auch für andere verarbeitete Lebensmittel wie Joghurt, Tiefkühlpizza oder abgepacktes Brot. Berechnet werden die Nährwerte auf 100 g oder 100 mL. Aktuell werden z. B. einige Berechnungen für Getränke geändert.
Ab 2024 sollen etwa Milch sowie Milch- und Pflanzendrinks einheitlich als Getränke bewertet werden und nicht mehr wie vorher zum Teil als feste Lebensmittel. Dadurch werden solche Produkte künftig strenger bewertet. Gesüßte Kaffeegetränke bspw. konnten vor den Änderungen trotz hohem Zuckergehalt einen Nutri-Score im grünen Bereich erreichen. Getränke mit wenig Zucker sollen nun besser bewertet werden. Süßungsmittel werden mit „Negativ-Punkten“ berücksichtigt. Dann schneiden Produkte wie zuckerfreie Limonaden eine Kategorie schlechter ab. Als einziges Getränk soll weiterhin Wasser eine beste A-Bewertung erhalten können.
Grundlage für die Bewertung der Nährstoffzusammensetzung der Produkte sind wissenschaftliche Berechnungen. Da sich aktuelle Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickeln, sind Anpassungen des Nutri-Score notwendig. So bekam Olivenöl wegen seines hohen Fettgehalts in der Vergangenheit keine gute Bewertung. Nun soll zwischen gesunden und ungesunden Fettsäuren unterschieden werden. Zudem soll der Gehalt von Zucker und Salz in Lebensmitteln insgesamt stärker gewichtet und strenger bewertet werden. Damit werden gesüßte Frühstücksflocken oder Milchprodukte künftig kritischer bewertet. Ein dunkelgrünes „A“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Lebensmittel gesund ist. Letztendlich kommt es auf eine ausgewogene Lebensmittelauswahl und den direkten Produktvergleich innerhalb einer Produktkategorie an.
Ab dem 31. Dezember 2023 erfolgt die weiterentwickelte Berechnung des Nutri-Score auf Produkte, die neu auf den Markt gebracht werden. Für Produkte, die bereits produziert oder mit dem alten Nutri-Score gekennzeichnet sind, haben die Hersteller 24 Monate Zeit, bis sie den neuen Nutri-Score verwenden müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 hat die Berechnung des Nutri-Score dann umfänglich und für alle Produkte gleichermaßen nach der weiterentwickelten Berechnung zu erfolgen.
Da für Verbraucher*innen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, ob die alte oder neue Berechnung verwendet wurde, sollten Hersteller auf der Verpackung darauf hinweisen. Der Nutri-Score ist bisher freiwillig. Ein echter Vergleich ist aber nur möglich, wenn alle vorverpackten Lebensmittel einen Nutri-Score tragen. Daher befürwortet die Verbraucherzentrale eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 06.11.2023



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2023 auf den Seiten M6 bis M7.

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