Hochschullandschaft: Promotionsrecht für Public Health an der Hochschule Fulda

Anfang Oktober 2016 hatte die Hochschule Fulda als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. FH bundesweit das Promotionsrecht für eine Fachrichtung erhalten – Ende 2016 wurde der HS Fulda auch für die Fachrichtung Public Health das eigenständige Promotionsrecht verliehen. Das Hessische Wissenschaftsministerium erkennt damit die besondere Forschungsstärke dieses Bereichs an.

Ziel von Public Health ist, die Gesundheit der Bevölkerung und besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu erhalten. „Wir sind aufgrund unseres Engagements in der Forschung, den einschlägigen Fachgesellschaften und der Ausbildung sowie aufgrund unserer inzwischen fachlichen und methodischen Tiefe innerhalb der deutschen Public Health Szene längst als ein den Universitäten gleichwertiger Standort anerkannt“, so Prof. Dr. Beate BLÄTTNER, Professorin am Fachbereich Pflege und Gesundheit der HS Fulda und bis November 2016 stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). „Unser kontinuierliches und curricular verankertes Bemühen, Studierende möglichst früh in Forschung einzubeziehen, hat sich gelohnt“, ergänzt die Dekanin des Fachbereichs Pflege und Gesundheit, Prof. Dr. Dea NIEBUHR.

Zwar stand der Weg zur Promotion den Fuldaer Absolventen bislang grundsätzlich schon offen; die Promotion war jedoch nur in Kooperation mit einer Universität möglich.

Quelle: HS Fulda, Pressemeldung vom 21.12.2016



Promotionsrecht für HAWs bzw. FHs
Bislang ist Hessen das einzige Bundesland, das den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) seit 2016 die Möglichkeit bietet, für forschungsstarke Fachrichtungen das eigenständige Promotionsrecht zu beantragen. Die Anforderungen sind jedoch hoch. Mindestens 12 Professoren/-innen einer Fachrichtung müssen ihre Forschungsstärke über Publikationen, eingeworbene Drittmittel und Erfahrungen in der Begleitung von Promotionen nachweisen. Darüber hinaus muss die Hochschule Verfahren und Strukturen zur Qualitätssicherung der Promotionsvorhaben darlegen.



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 2/17 auf Seite M65.

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