Ernährungspolitik: BMEL legt Eckpunkte zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vor

Für bestimmte Tierarten gelten in Deutschland keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es, den Tierschutz für alle Tiere zu verbessern. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung der Haltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft. Der vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 15. Dezember 2022 im Bundestag in seiner ersten Lesung debattiert.

Bis heute gelten für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Das soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ändern.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland neben Kriterien der Wirtschaftlichkeit schrittweise stärker an Nachhaltigkeits- und Tierschutzkriterien auszurichten. Im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) sind fünf Haltungsformen geplant, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen. Das Vorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst für das BMEL vier zentrale Bausteine:

  • eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung,
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe einschließlich einer langfristigen Perspektive für die Betriebe,
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht und
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt:

  • Lebensmittel müssen verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und die Lebensmittel in Deutschland an EndverbraucherInnen verkauft werden.
  • Es werden alle Formen der Abgabe von Lebensmitteln tierischen Ursprungs an die VerbraucherInnen erfasst, u. a. Einzelhandel, Bedientheke, Onlinehandel, Wochenmarkt.
  • Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnitts, bei Fleisch die Mast.

Anreize setzen und Investitionen für gute Haltungsbedingungen fördern
Nachdem die Voraussetzungen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung im Bundeshaushalt geschaffen wurden, sollen im weiteren Schritt die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Programms etabliert werden. Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Zudem soll es eine Förderung für die laufenden Mehrkosten geben, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden. Darüber hinaus sollen insbesondere zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festgelegt werden, mit denen eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden kann. Für Mastputen existieren solche Regelungen bislang weder auf EU-Ebene noch national.
Mit dem erforderlichen Umbau der Tierhaltung soll für LandwirtInnen eine verlässliche Perspektive geschaffen werden. Die Anschubfinanzierung hierfür umfasst 1 Mrd. €.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004822.pdf 

Quellen:
• BMEL: Zukunftsfeste Tierhaltung: Eckpunkte zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. eckpunkte-tierhaltungskennzeichnung.pdf (bmel.de). Pressemeldung vom 07.06.2022
• BMEL: BMEL legt Eckpunkte des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung vor – Grundlagen zur finanziellen Förderung von Landwirtinnen und Landwirten stehen. Pressemeldung vom 21.12.2022
• BMEL: Mehr Tierschutz für Mastputen: BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen an Haltung vor. Pressemeldung vom 29.12.2022

 



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2023 auf Seite M70.

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