Verbraucherzentrale Hessen: Unzulässiges „Detox“-Gesundheitsversprechen abgemahnt
- 15.05.2018
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- Redaktion
Der Bundesgerichtshof hat im letzten Jahr klargestellt, dass Verbraucher mit dem Begriff „Detox“ kein Lifestyle-Wort, sondern eine entschlackende oder entgiftende Wirkung verbinden. „‘Detox‘ ist damit eine gesundheitsbezogene Angabe, die Lebensmittelhersteller nach EU-Recht nicht beliebig wählen dürfen“, so Wiebke FRANZ, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) wie „Reinigung des Körpers“ und „Detox“ = Entgiften müssen nach der EU-Health-Claims-Verordnung für Lebensmittel zugelassen sein.
Die Natural Mojo GmbH konnte für ihr Produkt keine genehmigten Health Claims nachweisen und akzeptierte die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale. Wenn Hersteller versprechen, ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel könne die Körperfunktion über das normale Maß hinaus steigern, ist Misstrauen angebracht. Verbraucher können sich mit Beschwerden über die Kennzeichnung und Werbung für herkömmliche Lebensmittel an das Portal -> lebensmittelklarheit.de und für Nahrungsergänzungsmittel an -> klartext-nahrungsergaenzung.de wenden.
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 03.04.2018
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 5/2018 auf Seite M236.