Proteinangereicherte Lebensmittel: High Protein: Mehr Schein als Sein

Werbung mit „High Protein“ oder „proteinreich“ finden Verbraucher*innen mittlerweile auf vielen Lebensmitteln: von Käse, Proteindrinks und Eiweißbroten über Nudeln und Gemüsekonserven bis hin zu Fertiggerichten, Snacks und Süßigkeiten. „Proteinwerbung verleiht auch dem schrägsten Produkt ein gesundes, fitnesstaugliches Image“, so Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.

Lebensmittelhersteller*innen dürfen ein Produkt nur dann mit dem Hinweis „Proteinquelle“ ausloben, wenn mindestens 12 % des Energiegehalts eines Lebensmittels aus Protein stammen. „High Protein“ oder „reich an Protein“ sind Lebensmittel dann, wenn mindestens 20 % des Energiegehalts aus Proteinen bestehen. Ein „Protein-Käse weckt aber die Erwartung, dass er mehr Eiweiß als ein vergleichbarer „normaler“ Käse enthält. „Das ist jedoch meist nicht so, da die meisten Käsesorten ohnehin eiweißreich sind“, erklärt Brendel. Deshalb verweisen die Hersteller oftmals auf die Fußnote „von Natur aus“, um die Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu umgehen.
Aber auch bei Süßspeisen wie Eiscreme sind proteinangereicherte Varianten zu finden. Diese Produkte enthalten zwar tatsächlich mehr Protein und weniger Zucker oder Fett als herkömmliche Produkte, allerdings sorgen häufig Süßstoffe und Bindemittel für süßen Geschmack und die gewohnte Konsistenz. „Dass das aus ernährungsphysiologischer Sicht besser ist, darf bezweifelt werden. Zumal Speiseeis nur in kleinen Mengen gegessen wird und damit auch in der angereicherten Form keinen großen Beitrag zur Eiweißversorgung liefert“, sagt Brendel.
Fazit: Proteinangereicherte Produkte sind grundsätzlich nicht nötig, um den Proteinbedarf zu decken. Das ist mit Lebensmitteln wie Hülsenfrüchten, Eiern, Milchprodukten sowie Fisch und Fleisch möglich. Auch Veganer*innen sind bei ausreichender Energiezufuhr mit pflanzlichen Proteinen aus gezielter Kombination von Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln gut versorgt.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen, Pressemeldung vom 09.03.2023



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2023 auf Seite M269.

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