Ernährungspolitik: Neues Bio-Label für Kantinen und Co.

Der Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) soll für Verbraucher*innen künftig auf einen Blick erkennbar sein. Nach dem Plan der Bundesregierung sollen Kantinen, Mensen und andere Einrichtungen ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung mit einem dreistufigen Label – je nach Bio-Anteil in Gold, Silber und Bronze – freiwillig kenntlich machen.

Dazu hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dem Bundeskabinett am 19. April den Entwurf für Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) vorgelegt. Diese schafft den Rechtsrahmen, damit Unternehmen Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Der Entwurf der Bio-AHVV wurde am 16. März 2023 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den Sommer vorgesehen.
Die Bio-AHVV sieht ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold vor: Bei einem Bio-Anteil von 20–49 % am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem geldwerten Bio-Anteil von 50–89 % mit dem silbernen und bei einem geldwerten Bio-Anteil von 90–100 % mit dem goldenen. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten auf den Speisekarten kennzeichnen und damit werben können.
Özdemir sagt dazu: „Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben. Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 % Bio bis 2030. Und letztlich ermöglichen wir mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn wir schließen die bisherige Lücke in der Gemeinschaftsverpflegung.“

Der ökologische Landbau trägt in besonderem Maße zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die ökologische Landwirtschaft bis 2030 auf 30 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen. Damit mehr Landwirt*innen auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln.

Quelle: BMEL, Pressemeldung vom 19.04.2023



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2023 auf Seite M276.

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