Lebensmittelverschwendung: Portionsgrößen und Restemitnahme in der Gastronomie
- 15.05.2023
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- Redaktion
Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen (Erhebungsphase: Sommer 2022) zeigt jedoch: Restaurants weisen zu selten auf die Möglichkeit zur Mitnahme von Übriggebliebenem hin, obwohl dies einen positiven Anreiz für Gäste schaffen und Lebensmittelabfälle reduzieren könnte. Nur vier von 153 Restaurants (Online-Speisekarten und Webseiten- Check) arbeiteten mit einem entsprechenden Hinweis in ihren Speisekarten. Zudem bot nur jedes fünfte Restaurant standardmäßig kleinere Portionen der Hauptgerichte in der Speisekarte an – Gäste haben also oft nur die Wahl zwischen Vorspeisen und Hauptgerichten. Einbezogen wurden sowohl große überregionale Gastronomieketten als auch kleine inhabergeführte Gaststätten „Die Gastronomie könnte einen deutlich größeren Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten“, so Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Für bestimmte Personengruppen gibt es dagegen häufiger kleine Portionen bspw. spezielle „Kinder-“ oder „Seniorenteller“. Im Check hatten 73 Restaurants ein spezielles Angebot für Kinder und zehn eines für Senior* innen. „Das Angebot kleinerer Portionen sollte allerdings nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein“, sagt Brendel.
Eine ergänzende repräsentative Online-Umfrage des Marktforschungsunternehmens Forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, dass Anreize von Seiten der Restaurants zur Restemitnahme sinnvoll sind. Die Hälfte der über 2000 befragten deutschen Privathaushalte, die nur selten oder nie Reste mitnimmt, würde sich durch einen Hinweis zur Restemitnahme ermutigt fühlen: 25 % finden einen Hinweis in der Speisekarte oder am Tisch hilfreich. „Wir müssen davon wegkommen, dass es als peinlich wahrgenommen wird, Übriggebliebenes aus dem Restaurant mitzunehmen, und es stattdessen als Wertschätzung des guten Essens verstehen“, appelliert Brendel. Dazu muss die Gastronomie ihren Beitrag leisten, indem sie ein solches Angebot flächendeckend anbietet und aktiv kommuniziert.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen, Pressemeldung vom 15.02.2023
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2023 auf Seite M271.