Lebensmittelsicherheit: Wie sicher sind unsere Lebensmittel?
- 15.08.2023
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- Redaktion
Warum werden Lebensmittel zurückgerufen?
Ein Rückruf erfolgt, wenn der Verdacht besteht, dass von einem Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann, es zum Verzehr ungeeignet, ekelerregend oder in erheblichem Maß täuschend ist. Wenn das Lebensmittel Verbraucher*innen schon erreicht haben könnte, wird es zurückgerufen und eine Warnung veröffentlicht. Am häufigsten kommen mikrobiologische Verunreinigungen durch z. B. Bakterien wie Salmonellen oder Listerien vor. Es wird aber auch vor Grenzwertüberschreitungen und unzulässigen Inhaltstoffen gewarnt. Andere Beispiele sind Produkte, die unbeabsichtigt nicht gekennzeichnete Allergene enthalten, wie bspw. Erdnüsse im Mandelmus. Fremdkörper wie Glassplitter oder Kunststoffteile sind ebenfalls häufige Rückrufgründe.
Wie wird die Lebensmittelsicherheit gewährleistet?
Grundsätzlich haben Verbraucher*innen ein Recht auf einwandfreie und sichere Lebensmittel. Lebensmittelhersteller sind neben der Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auch für die Lebensmittelsicherheit durch Eigenkontrolle verantwortlich. Hier gilt die Sorgfaltspflicht, d. h. sie müssen sicherstellen, dass die produzierten, verarbeiteten und vertriebenen Lebensmittel unbedenklich und sicher sind. Im Allgemeinen hat die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der EU einen hohen Standard und es gibt EU-weit und international ein abgestimmtes Sicherungssystem. Unabhängige Kontrollen der Herstellerbetriebe durch die Lebensmittelüberwachung schützen Verbraucher* innen zusätzlich.
Was tun, wenn ein gekauftes Produkt zurückgerufen wird?
Das frei zugängliche Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht Warnungen und Informationen zu unsicheren Produkten. Bei einem Rückruf müssen Unternehmen die Öffentlichkeit schnell und effektiv informieren und verbraucherrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Zusätzlich können sich Verbraucher*innen über die sozialen Medien der Verbraucherzentralen über Rückrufe informieren. Bei Beanstandungen sind meist die Händler erste Ansprechpartner. Betroffene können ihr erworbenes Produkt, idealerweise mit dem Kassenbon, gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen lassen. Ist kein Umtausch möglich, wird der Geldbetrag zurückerstattet.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 01.06.2023
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2023 auf Seite M476.