© Batareykin iStock / Getty Images Plus
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Verbraucherzentrale: Lebensmittelverpackungen sind keine Vorratsdosen

Viele VerbraucherInnen verwenden leere Verpackungen von Eis, Margarine oder Fertigsalaten zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln im Sinne der Abfallvermeidung. Doch die Verwendung von Einwegverpackungen zur Aufbewahrung und Zubereitung kann gesundheitsschädlich sein.

„Bei Eiscremedosen, Margarinebechern und Co. handelt es sich jedoch um Einmalverpackungen, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen. Werden diese Lebensmittelverpackungen erneut oder anderes verwendet, besteht die Gefahr, dass unerwünschte Stoffe in nicht akzeptablen Mengen aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen. „Ein Beispiel: Eiscremedosen sind für kalte, gefrorene Massen konzipiert und bei dieser Verwendung gesundheitlich unbedenklich. Füllt man jedoch heiße Suppe in diese Dosen, können sich hitzebedingt unerwünschte Stoffe aus dem Verpackungsmaterial lösen“, so Brendel weiter.

Der Handel bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Behältnisse für die Aufbewahrung oder Verwendung im Haushalt an. Das so genannte „Hand-Gabel-Symbol“ zeigt an, dass der Behälter für Lebensmittel geeignet ist. „Weniger eindeutig wird es, wenn man die Eignung des Gefäßes für die Mikrowelle oder für das Einfrieren betrachtet. Hersteller müssen mit einem aufgedruckten Piktogramm oder in Schriftform angeben, wofür ein Geschirr geeignet ist. Diese Symbole sind jedoch nicht standardisiert und oft nur auf der Umverpackung des Behälters angegeben, sodass es im Alltag zu Fehlern bei Nutzung kommen kann“, meint Brendel. Alternativ eigenen sich Glas-, Porzellan- und Edelstahlbehältnisse sehr gut für die Aufbewahrung. In Glas und Porzellan können Lebensmittel zudem eingefroren oder in der Mikrowelle erhitzt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen, Pressemeldung vom 04.10.2021



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2021 auf Seite M630.

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