Obst: „Unbehandelte“ Zitronen sind nicht unbedingt unbehandelt

Abgeriebene Zitronenschalen sind in vielen Rezepten enthalten. Dafür scheinen Früchte mit dem Hinweis „unbehandelt“ gut geeignet.

© Dmytro/iStock/Getty Images Plus
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Doch diese Angabe besagt nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Sie schließt nicht aus, dass die Früchte während des Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Unbehandelt heißt also keineswegs frei von Schadstoffen. Wenn die Oberfläche der Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Wachsen oder mit Konservierungsmitteln gegen Verderb und Austrocknen behandelt wurde, muss dies gekennzeichnet werden. Dann sind Hinweise wie „gewachst“, „konserviert“ oder „mit Konservierungsstoff“ Pflicht.

Wer also mit Zitronenschalen kochen oder backen möchte, greift am besten auf Bio-Ware zurück. Diese ist garantiert unbehandelt – der Einsatz von Pestiziden ist im Bio-Anbau ebenso verboten wie das Konservieren oder Wachsen der Früchte.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Pressemeldung vom 19.8.2021



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2021 auf Seite M632.

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