Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Jelly Cups und indischer Sesam
- 15.12.2021
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- Redaktion
Seit Jahren werden sog. Jelly Cups, Gelee-Süßwaren, die meist in Asien hergestellt werden, in bunt bedruckten Verpackungen auch in Europa zum Verkauf angeboten. Diese enthalten häufig Zusatzstoffe wie Natriumalginat (E401), Carrageen (E410), Johannisbrotkernmehl (E410) oder Konjak (E425). In der EU sind diese Stoffe für Gelee-Süßwaren in Minibechern jedoch verboten, da die resultierende Konsistenz und die Darreichungsform ein hohes Erstickungsrisiko, v. a. für Kinder und ältere Menschen, bergen. Allein im Jahr 2020 wurden 12 Schnellwarnmeldungen zu dieser Thematik erstellt. In deren Folge wurden europaweit umfangreiche Rückrufaktionen eingeleitet, in Deutschland auch über das Internetportal → www.lebensmittelwarnung.de.
Bericht aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel 2020:
→ www.bvl.bund.de/HI_RASFF_2020
BfR-Stellungnahme zur Erstickungsgefahr bei Gelee-Produkten:
→ www.bfr.bund.de/cm/343/erstickungsgefahren_beim_konsum_von_geleeprodukten.pdf
Über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF tauschen sich die EU-Mitgliedstaaten zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontakt-materialien aus. 2020 wurden über 3 800 Original- und mehr als 11 000 Folgemeldungen über das Behördennetzwerk geteilt.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 06.10.2021
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 12/2021 auf Seite M688.