Neue Novel Food-Verordnung: Beschleunigtes Zulassungsverfahren
- 05.01.2016
- News
- Redaktion
Chiasamen, Saft der Noni-Frucht oder Süßungsmittel mit Stevia: Die Liste neuartiger Lebensmittel ist lang und viele liegen bereits im Trend. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichtet, wird das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für diese als Novel Food bezeichneten Lebensmittel durch die Zentralisierung bei der EFSA vereinfacht und beschleunigt.
Vorteil für Inverkehrbringer: Darüber hinaus werden an die Stelle der bisher allein an den Antragsteller gerichteten Zulassung allgemeine (generische) Zulassungen treten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist zum Schutz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit zur Förderung von Innovationen noch eine auf den Antragsteller bezogene Zulassung möglich, die allerdings auf fünf Jahre zu befristen ist.
Was wird unter Novel Food verstanden?
Als Novel Food werden Lebensmittel bezeichnet, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der Novel Food-Verordnung näher bezeichneten, Lebensmittelkategorien angehören.
Beispiele für Novel Food sind neue Vitamin- oder Mineralstoffquellen, neue Mikroorganismenkulturen wie probiotische Bakterien, exotische Samen oder Früchte wie Chiasamen oder die Früchte des Nonibaums, und mittels neuer Verfahren hergestellte Lebensmittel wie zum Beispiel UV-behandelte Bäckerhefe zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D.
Mit der neuen Novel Food-Verordnung wird die Begriffsbestimmung für Novel Food präzisiert. Unklarheiten im Hinblick auf den Anwendungsbereich der bisher geltenden Novel Food-Verordnung sollen so beseitigt werden. Unter anderem sind ganze Tiere wie Insekten, Lebensmittel aus Zell- oder Gewebekulturen sowie Erzeugnisse mineralischen Ursprungs jetzt Teil der Begriffsbestimmung und damit eindeutig im Anwendungsbereich der Verordnung.
Schneller auf dem Markt: Lebensmittel aus Drittländern
Für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern wird es laut BMEL eine effizientere Sicherheitsbewertung und einen erleichterten Marktzugang in die EU geben. Voraussetzung ist allerdings, dass eine mindestens 25-jährige sichere Verwendung des Lebensmittels außerhalb der EU nachgewiesen wird. Bei begründeten Einwänden können die Mitgliedstaaten und die EFSA Einspruch erheben, was dazu führt, dass das ursprüngliche Standardverfahren der Bewertung und Zulassung eröffnet wird, allerdings mit kürzeren Fristen.
Weitere Informationen zum Beispiel zu den Vorschriften für das Inverkehrbringen von neuartigen Lebensmitteln gibt es hier.
- Verordnung (EG) Nr. 258/97 ("Novel Food-Verordnung")
- Empfehlung der EU-Kommission für Anträge auf Genehmigung des Inverkehrbringens neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
Quelle: BMEL