Snacks: Trans-Fettsäuren müssen nur auf Diät-Lebensmitteln deklariert werden
- 15.02.2018
- News
- Redaktion
Eine hohe Aufnahme von trans-Fettsäuren erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die DGE rät daher, möglichst wenig trans-Fettsäuren zu sich zu nehmen – am besten weniger als ein Prozent der Nahrungsenergie. Bei Erwachsenen entspricht dies nicht mehr als zwei bis drei Gramm pro Tag. Trans-Fettsäuren entwickeln sich unter anderem bei der unvollständigen Härtung von Pflanzenölen oder deren starkem Erhitzen. So gelangen sie nicht nur in zahlreiche Lebensmittel wie Margarine und Bratfette, sondern auch in damit hergestellte Produkte wie frittierte Speisen, Blätterteig, Fertiggerichte wie Pizzen, Kartoffelchips oder andere Snackartikel.
In Deutschland müssen trans-Fettsäuren nur auf Lebensmitteln deklariert werden, die der Diät-Verordnung unterliegen. Bei anderen Lebensmitteln beachten Verbraucher am besten die Zutatenliste: Angaben wie "enthält gehärtete Fetten“ deuten auf enthaltene trans-Fettsäuren hin. In welchen Mengen ist allerdings nicht ersichtlich. Bei Unverpacktem ist kaum herauszufinden, ob trans-Fettsäuren überhaupt enthalten sind. Obwohl auf dem deutschen Markt seit 2012 der Gehalt an trans-Fettsäuren lebensmitteltechnologischer Herkunft in Lebensmitteln rückläufig ist, kommen zum Beispiel bei der Herstellung von Siedegebäck wie Krapfen oder Donuts teilweise noch Fette mit hohen Anteilen an trans-Fettsäuren zum Einsatz. In Europa gibt es bisher keine gesetzliche Regelung dafür.
Quelle: DGE