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Heilmittel Ernährungstherapie: Vergütung und Zulassungsbedingungen unzureichend – Verbände klagen

  • 20.08.2021
  • News
  • Anna Sidorenko

Die Verhandlungen für den Rahmenvertrag zum Heilmittel Ernährungstherapie sind weiter festgefahren (1). Auch ein Schiedsspruch vom 21. Mai diesen Jahres löst das Problem einer zu niedrig angesetzten Vergütung für ErnährungstherapeutInnen als Heilmittelerbringer aus Sicht der beteiligten Verbände der Leistungserbringer Ernährungstherapie VDD, VDOE, QUETHEB und VFED nicht. Zudem lässt dieser die Frage der Zulassungsvoraussetzung weiter offen. Daher haben die Verbände nun Klage bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht.

Beteiligt bei den Verhandlungen zum Rahmenvertrag für das Heilmittel Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen2 sind die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB), der Verband Deutscher Diätassistenten e.V. (VDD), der BerufsVerband Oecotrophologie e. V.(VDOE) und der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).
Einer der wichtigen Streitpunkte bei den Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen war das Honorar für die therapeutischen Leistungen. Aus Sicht der Verbände entspricht auch die nun im Schiedsspruch festgelegte Vergütung weder der Qualifikation der TherapeutInnen noch dem Wert der Dienstleistung, geschweige denn lasse sie eine wirtschaftliche Praxisführung zu. Das Angebot der Krankenkassen sei nicht akzeptabel.
Die Verbände hatten am 22.12.2020 die Verhandlungen zum Rahmenvertrag für das Heilmittel Ernährungstherapie für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle angerufen. Ende April 2021 verhandelte die Schiedsstelle die Streitpunkte und fällte eine Entscheidung.
„Menschen mit Mukoviszidose und anderen schweren angeborenen Stoffwechselerkrankungen müssen nah an ihrem Wohnort versorgt und ernährungstherapeutisch betreut werden. Das bieten im Moment nur wenige Spezialambulanzen an – dabei bleiben Betroffene buchstäblich auf der Strecke“, erklärt Uta Köpcke, Präsidentin des VDD. Das Fachpersonal in den zugelassenen Spezialambulanzen wäre nach dem neuen Rahmenvertrag zwar als Heilmittelerbringer für Ernährungstherapie zugelassen und könnte abrechnen, aber die Krankenkasse vergüte den Aufwand bei weitem nicht angemessen. Bei einer so niedrigen Vergütung ist nicht zu erwarten, dass das Angebot zugelassener Anbieter steigt. Es werden aber mehr Praxen gebraucht, um alle Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen ohne lange Wege und Wartezeiten adäquat versorgen zu können.

Ein zweiter Streitpunkt ist, dass – aus Sicht der Verbände – für Anbieter von Ernährungstherapie ohne Ausbildung im Gesundheitsfachberuf DiätassistentIn die Zugangsvoraussetzungen neu definiert werden müssen. Zu einer erforderlichen Anpassung der Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation der HeilmittelerbringerInnen wurde vom Schiedsgericht jedoch keine Entscheidung getroffen.

Deshalb haben die Verbände am 18. Juni 2021 Klage gegen diesen Schiedsspruch bei den zuständigen Sozialgerichten eingelegt. Weiterhin haben sich die maßgeblichen Verbände nun mit einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt.


1.Vgl. Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB): Heilmittel Ernährungstherapie: Verhandlungen gescheitert - keine Einigung mit dem GK. Pressemeldung vom 05.01.2021
2.Mukoviszidose und seltene angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind die einzigen Krankheiten, bei denen Ernährungstherapie bisher als „Heilmittel“ anerkannt ist und ärztlich verordnet werden kann.


Quellen:
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB): Heilmittel Ernährungstherapie. Pressemeldung vom 09.08.2021
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB): Heilmittel Ernährungstherapie: Verhandlungen gescheitert - keine Einigung mit dem GK. Pressemeldung vom 05.01.2021

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