Vitamin-D-Präparate: Nahrungsergänzung oder schon Arzneimittel?
- 21.01.2016
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- Redaktion

Die Empfehlung beruht auf den rechtlichen Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel: Sie sind dem Wortlaut nach dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Viele dieser Mittel enthalten jedoch mittlerweile eine Vitamin-D-Konzentration, die bislang nur zur Behandlung von Mangelerkrankungen in Arzneimitteln üblich war.
Vitamin D nimmt laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) unter den Vitaminen eine Sonderstellung ein. Es kann sowohl über die Ernährung zugeführt werden, als auch vom Menschen selbst durch UVB-Lichtexposition (Sonnenbestrahlung) gebildet werden. Die Zufuhr über die Ernährung mit den üblichen Lebensmitteln reicht nicht aus, um eine angemessene Zufuhr zu erreichen.
Gesetzliche Höchstmengen für Vitamin D gibt es bisher nicht. Nach Ansicht der Expertenkommission von BVL und BfArM wird von einer physiologischen Wirkung ausgegangen, wenn das Lebensmittel den täglichen Bedarf des Nährstoffes ganz oder teilweise deckt.
Der von der DGE angegebene Referenzwert für Vitamin D liegt bei 20 Mikrogramm (800 I.E.) pro Tag bei fehlender körpereigener Bildung (endogene Synthese). Dieser aus Studien abgeleitete Schätzwert gilt für alle Altersgruppen ab einem Lebensjahr.
Vitamin-D-Präparate bis zu einer Tagesdosis von 20 Mikrogramm Vitamin D werden daher von der Expertenkommission als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft. Im Fall einer echten Mangelerkrankung kann eine Behandlung mit einem höher dosierten Vitamin-D-Präparat sinnvoll sein. Ein solches Produkt ist demzufolge als Arzneimittel zu bewerten und entsprechend zu kennzeichnen.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Weitere Informationen
Stellungnahme zur Bewertung von Vitamin-D-haltigen Produkten (pdf)