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Verbraucher schauen genauer hin: Entsprechen die Werbebotschaften wirklich fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnissen? © Jupiterimages / Creatas / Thinkstock

Zehn Jahre Health Claims-Verordnung: Blaubeerextrakte, die beim Nachtsehen helfen

  • 21.02.2017
  • News
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Im Sommer dieses Jahres existiert die Health Claims-Verordnung zehn Jahre. Der TÜV Süd berichtet vorab über das EU-Gesetz, das erstmalig vorschrieb, dass Angaben auf Verpackungen und in der Werbung einer Behördenerlaubnis bedürfen, wenn sie sich auf Nährstoffe oder die Gesundheitswirkung des Lebensmittels beziehen.

Um die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben einzugrenzen, erließen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Kommission die Health Claims-Verordnung 1924/2006. Am 01.07.2007 trat sie in Kraft. Angaben über Nährwerte oder Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln müssen seitdem nicht nur strengen Kriterien folgen, wie es etwa bei den Bezeichnungen „energiearm“ oder „zuckerfrei“ der Fall ist. Nährstoff- oder gesundheitsbezogene Informationen müssen seitdem auch wissenschaftlich bewiesen werden.

Angaben wie „Ananas stimuliert die Blutzirkulation in den Beinen" oder „Grüner Tee hilft dem Körper, Fett zu verbrennen" sollten somit heute auf Verpackungen und Werbebroschüren nicht mehr auftauchen. 

Damit ein Hersteller derartige Angaben verwenden darf, verlangt der Gesetzgeber eine Zulassung, die bei der national zuständigen Behörde beantragt werden kann. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BVL). Damit sie ausgestellt werden kann, muss der Hersteller neben den gewünschten Aussagen auch Studien vorlegen, die einen Zusatznutzen gegenüber dem konventionellen Produkt nachweisen. Die nationale Behörde und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erteilen die Zulassung nur dann, wenn keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage beziehungsweise der Wirksamkeit der beworbenen Substanz vorliegen.

Viele Anträge abgelehnt

Im ersten Jahr der Verordnung gingen laut TÜV europaweit 44 000 Anträge bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein. Bis heute ist jedoch nur ein kleiner Teil erlaubt worden: Knapp 250 Aussagen wurden in das Gemeinschaftsregister erlaubter Aussagen in der EU eingetragen. Sowohl Verbraucher als auch Hersteller selbst seien nun vor überzogenen Versprechen besser geschützt, so Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. In den vergangenen Jahren wurden diese Beispiele behördlich abgelehnt:

  • Schokolade, die beim Wachsen hilft
  • Blaubeerextrakte, die beim Sehen in der Nacht helfen
  • Milchprodukte, die die Zahngesundheit fördern
  • Fischöl, das das Blut verdünnt
  • Mineralwasser, das einen hohen Blutzuckerspiegel verhindert
  • Nahrungsergänzungsmittel, die Blutfettwerte verbessern oder die Körperzusammensetzung bei leichtem bis mäßigem Übergewicht regulieren
  • Margarine, die den Cholesterinspiegel im Blut oder das Herz-Kreislauf-Risiko senkt
  • natürliches Mineralwasser, das die Hautoberflächenstruktur sichtbar verbessert
  • Eiweißsubstanzen, die die Ruhelosigkeit lindern


Weitere Informationen zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel (Health Claims) gibt es bei beim BVL.

Quelle: TÜV Süd

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