Erfolg: Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Ernährungstherapie in Heilmittel-Richtlinie auf
- 22.03.2017
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- Redaktion
Der G-BA kam zu dem Schluss, dass bei Mukoviszidose und bei seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen eine Ernährungsberatung medizinisch notwendig und deshalb in die Heilmittel-Richtlinie aufzunehmen ist. Das Ergebnis hat Freude und Erleichterung vor allem bei den Patientenvertretern ausgelöst. Wer eine seltene angeborene Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose hat, ist auf die lebenswichtige Ernährungsberatung und Ernährungstherapie angewiesen. Die konnte bislang nicht als krankenkassenfinanziertes Heilmittel verordnet werden. Darauf hat der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) immer wieder hingewiesen.
Am 22. Januar 2015 hatte der G-BA zunächst beschlossen, die ambulante Ernährungsberatung nicht in die Heilmittel-Richtlinie aufzunehmen. Im September 2015 erfolgte eine Teilbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Nichtaufnahme der ambulanten Ernährungsberatung als ärztlich zu verordnende Einzelmaßnahme in die Heilmittel-Richtlinie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose. Daraufhin wurden die Beratungen wieder aufgenommen.
„Mit dem heutigen Beschluss des G-BA verzeichnet unsere langjährige Arbeit für die Anerkennung der Ernährungsberatung als Heilmittel einen wichtigen Erfolg“, freuten sich VDD-Präsidentin Ina Lauer und VDD-Beauftragte für das Heilmittel Ernährungsberatung, Doris Steinkamp. „Patienten können jetzt endlich adäquat mit einer lebenswichtigen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie versorgt werden.“
Quelle: VDD