Gebratene Mehlwürmer in Schale. © Wittayayut / iStock / Thinkstock
Gebratene Mehlwürmer: Schätzungsweise 1900 essbaren Insektenarten sind derzeit bekannt. © Wittayayut / iStock / Thinkstock

Essbare Insekten: Das ändert sich mit der neuen Novel Food-Verordnung

  • 23.01.2018
  • News
  • Redaktion
  • mya

Sie sind und bleiben Geschmackssache, aber seit dem 1. Januar dieses Jahres ist wenigstens eindeutig geregelt, wie essbare Insekten – sowohl ganze Tiere als auch Teile davon – in Deutschland auf den Teller kommen dürfen. Mit der neuen "Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283" wird damit eine Rechtslücke geschlossen. Für Lebensmittelunternehmen ändert sich nicht nur das Genehmigungsverfahren.

Im März 2017 haben Christina Hartmann und Michael Siegrist in der ERNÄHRUNGS UMSCHAU die aktuelle Studienlage zu Wahrnehmung und Akzeptanz von Insekten als Lebensmittel vorgestellt. Da der Insektenverzehr in Europa noch wenig verbreitet ist, spiegelt sich das in der Bereitschaft der Konsumenten wider, Mehlwürmer, Grillen oder Heuschrecken beispielsweise als Fleischersatz zu verzehren. Eine typische Reaktion auf die ungewohnte Speise war in vielen Untersuchungen Ekel und Ablehnung. Dennoch könnte die exotische Eiweißquelle künftig mehr Bedeutung erlangen, schließlich produzieren Insekten nur einen Bruchteil der Treibhausgase, die etwa Rinder erzeugen.  

Die weltweit schätzungsweise 1900 essbaren Insektenarten sind allerdings auch eine potenzielle Gefahrenquelle für die Gesundheit und müssen auf mögliche toxikologische und mikrobiologische Risiken bewertet werden. Dies gilt nicht nur für Insektenteile, sondern auch für das ganze Tier. Daher begrüßt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die neue "Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283", die im Vergleich zur früheren Version die Rechtslücke schließt, ob auch ganze Insekten als "Novel Food" gelten. In der Vorgänger-Verordnung Nr. 258/97 wurden nur „Lebensmittelzutaten, die aus Tieren isoliert wurden“ genannt.

Unionsliste vereinfacht die Zulassung

Mit der neuen Verordnung ändert sich auch das Genehmigungsverfahren. Anträge müssen jetzt nicht mehr in einem Mitgliedstaat eingereicht werden, sondern direkt bei der Europäischen Kommission. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet dann die Antragsunterlagen, die den Mitgliedstaaten nur noch zur Kenntnis gegeben werden.

Für Hersteller außerdem interessant: Lebensmittel, die seit 25 Jahren ohne Sicherheitsbedenken verzehrt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen unter das neue Anzeigeverfahren für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittstaat fallen. Vielleicht schaffen es so ein paar besonders exotische Insektenarten nach Europa, die zum Beispiel in Südostasien üblicherweise auf dem Speiseplan stehen.

Mit der neuen Novel Food-Verordnung wird zudem eine "Unionsliste" eingeführt, die alle bislang zugelassenen neuartigen Lebensmittel aufführt – einschließlich der Produktspezifikationen und Verwendungsbedingungen, mit denen sie zugelassen wurden. Sie wird von der Europäischen Kommission laufend fortgeschrieben. Für Lebensmittelunternehmen bringt die Liste den Vorteil, dass ein einmal zugelassenes neuartiges Lebensmittel kein zweites Mal zugelassen werden muss. Hersteller können somit Produkte mit denselben Spezifikationen und Verwendungsbedingungen auf den Markt bringen, ohne erneut einen Zulassungsantrag stellen zu müssen.



Quelle: BVL

Das könnte Sie interessieren
Zertifizierte Fortbildung: Update Lebensmittelallergie weiter
Proteinqualität von veganen und vegetarischen Mensa-Gerichten des Studentenwerks... weiter
Schätzen Verbraucher*innen den Verarbeitungsgrad von Lebensmitteln richtig ein? weiter
Ernährungsunsicherheit während der COVID-19-Pandemie unter Tafel-Kund*innen weiter
Update und Weiterentwicklung der Kalkulation von Mehrkosten einer proteinarmen Diät bei... weiter
Neuerscheinung: Sonderheft “Ernährungspsychologie” weiter