Neue Daten aus der Lebensmittelüberwachung: Giftige Pflanzenstoffe in Honig und Antibiotika in Fisch
- 23.11.2015
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- Redaktion
Im vergangenen Jahr hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder rund 540 000 Betriebe kontrolliert. Bei 25 Prozent wurden Verstöße festgestellt, was dem Beanstandungsniveau der Vorjahre entspricht. Somit liegt der Anteil von Beanstandungen bei Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wie Kosmetika ebenfalls auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Insgesamt wurden nach Angaben des BVL zwölf Prozent der rund 382 000 Proben beanstandet.
Erstmals Pyrrolizidinalkaloide in Honig im Monitoring
Eine Aufgabe der koordinierten Überwachungsprogramme liegt darin, systematisch Daten zu sammeln, um mögliche Gesundheitsgefahren für Verbraucher besser abschätzen zu können. So wurden im Monitoring 2014 erstmals Daten zu den Gehalten von Pyrrolizidinalkaloiden in Honig erhoben. Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzenstoffe, die bestimmte Pflanzenarten bilden, um sich vor Fraßfeinden zu schützen.
Etwa die Hälfte davon wird als potentiell giftig für den Menschen angesehen. Honig kann diesen Stoff enthalten, wenn Bienen die Blüten von Pflanzen anfliegen, die PAs bilden – dazu gehören bestimmte Familien der Korbblütler, der Borretschgewächse oder der Hülsenfrüchte.
In 43,7 Prozent der 151 untersuchten Honigproben waren keine PA nachweisbar. 46,4 Prozent der Proben wiesen Gehalte zwischen 1 und 20 Mikrogramm (µg) auf, während knapp zehn Prozent der Proben Gehalte von über 21 µg/kg aufwiesen. Honig aus Europa enthält tendenziell weniger PA als Honig aus Übersee, da dort mehr Pflanzenarten vorkommen, die PA bilden können. Im Vergleich zu früheren Untersuchungen haben sich allerdings die Gehalte insgesamt verringert.
Dies sei, so Prof. Michael Kühne, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wahrscheinlich auf Maßnahmen zurückzuführen, die die Wirtschaft aufgrund der Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ergriffen habe.
Das BfR empfiehlt, dass ein 70 kg schwerer Erwachsener täglich nicht mehr als 0,49 Mikrogramm (µg) PA zu sich nehmen soll. Von einem Honig, der 25 µg/kg PA enthält, dürfte der Erwachsene – bei alleiniger PA-Aufnahme über Honig – daher nicht mehr als 20 Gramm täglich verzehren (etwa ein Esslöffel). Bei einem 15 kg schweren Kind wären es 4 Gramm Honig täglich.
Kühne fordert, Imker zu schulen und über eine entsprechende Standortwahl der Bienenvölker und Beachtung des richtigen Erntezeitpunktes den PA-Eintrag im Honig zu minimieren.
Antibiotika in Fleisch und Fisch
Aufgrund der großen medialen Aufmerksamkeit und aktueller Diskussionen rund um das Thema Antibiotikaeinsatz in der Tierzucht, sollte das Monitoring-Programm auch Daten zu Antibiotikarückständen in Lebensmitteln liefern. Untersucht wurden hierfür Fisch aus Aquakulturen und Geflügelfleisch.
„Die meisten Fische aus Aquakultur stammen aus Asien. Während in der EU der Antibiotikaeinsatz streng reglementiert ist, werden in Drittländern weitaus mehr Antibiotika bzw. Antiparasitika verschiedener Substanzklassen eingesetzt", erklärte Dr. Gerd Fricke, Abteilungsleiter Lebensmittelsicherheit im BVL anlässlich der Veröffentlichung.
Im Rahmen des Programms mussten von 158 untersuchten Proben See- und Süßwasserfisch aus Aquakulturen aus Drittländern sechs Proben (3,8 Prozent) von Süßwasserfischen beanstandet werden. In drei Fällen wurde eine gesetzliche Höchstmengenüberschreitung festgestellt und in drei Proben aus Vietnam wurden die gegen Parasiten wirksamen Substanzen Leukomalachitgrün/Malachitgrün gefunden, die in der EU nicht zur Behandlung von Lebensmittel liefernden Tieren eingesetzt werden dürfen.
Für die Feststellung von Antibiotikarückständen in Geflügelfleisch wurden 125 Proben Hähnchen und 84 Proben Pute aus dem Einzelhandel untersucht. In Putenmuskel wurden mit knapp 30 Prozent der Proben häufiger Antibiotikarückstände gefunden als in Hähnchenfleisch mit knapp fünf Prozent der Proben. Es wurden vor allem Rückstände aus der Gruppe der Tetracycline sowie der Fluorchinolone gefunden, die in der Geflügelmast häufig verwendet werden.
Erfreulich: Die nachweisbaren Antibiotikagehalte lagen bis in einem Fall deutlich unter den zulässigen Höchstmengen. Lediglich bei einer Probe Hähnchenfleisch wurde die zulässige Rückstandshöchstmenge überschritten.
Quellen:
BVL: Ergebnisse der bundesweiten Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2014
BVL: Beanstandungsquoten bleiben konstant
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