Aktuell im Heft: Goji-Beeren – „Superfood" aus Fernost
- 26.07.2017
- News
- Redaktion
Autorin Katharina A. Goerg widmet sich in ihrem Beitrag den Schwerpunkten Herkunft und Verwendung, Inhaltsstoffe sowie der Unbedenklichkeit und rechtlichen Grundlage. Im Handel erhältliche Goji-Beeren (lat. Lycium barbarum L.) stammen meist von Plantagen aus Nordzentral- und Westchina, aber auch aus der Mongolei. Sie schmecken bitter bis fruchtig-süß, getrocknet sind sie in Größe und Textur vergleichbar mit Rosinen. Bemerkenswert ist der hohe Vitamin-C-Gehalt; mit etwa 48 mg/100 g in getrockneten Goji-Beeren ist dieser etwa mit dem von frischen Zitronen vergleichbar (53 mg/100 g).
Wissenschaftlich besonders interessant sind allerdings die enthaltenen Polysaccharide (abgeleitet von Lycium barbarum polysaccharides als LBP bezeichnet), deren Struktur bisher nur teilweise charakterisiert ist. Bekannte Einzelbausteine der Polysaccharide sind Arabinose, Galaktose, Glukose, Mannose, Rhamnose, Ribose und Xylose sowie Galakturonsäure und 18 verschiedene Aminosäuren.
Relevante Erhebungen zum Verzehr sind Mangelware
Die Autorin stellt mehrere Studien zum Potenzial von Goji-Beeren und ihren Inhaltsstoffen vor und betont, dass die wissenschaftliche Beweislage trotz positiver Ergebnisse in vitro und in vivo kritisch bewertet werden muss. So liegen etwa keine pharmakokinetischen Daten und Angaben zur Bioverfügbarkeit von LBP vor und ihre Wirkungsweise, ob zum Beispiel direkt oder indirekt als Präbiotikum, ist bislang nicht nachvollzogen.
Außerdem liegt keine abgeschlossene gesundheitliche Bewertung zu Goji-Beeren beziehungsweise Goji-Produkten gemäß der Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. Es existieren zudem keine Angaben zu aktuellen Verzehrmengen – weder zum Verzehr von größeren Mengen, zu den Auswirkungen des Konsums über einen längeren Zeitraum, den bislang erhältlichen Produkten in der EU noch zum Goji-Konsum in anderen Kulturkreisen existieren relevante Erhebungen.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der ERNÄHRUNGS UMSCHAU – Ausgabe 7/2017.
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