Unternehmenssteuer auf süße Getränke: Weniger Zucker, dafür mehr Süßstoff
- 27.03.2018
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- Redaktion
- mya
Diverse Unternehmen haben laut foodwatch-Recherchen die vergangenen zwei Jahre genutzt, um die Rezepturen ihrer Softdrinks zu überarbeiten. In wenigen Tagen würde sonst eine Zuckersteuer fällig, die vorsieht, dass Produkte mit mehr als fünf Gramm Zucker und mehr als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter mit 18 beziehungsweise 24 Pence pro Liter gesondert besteuert werden. Die Steuer wird jedoch nur auf Produkte mit zugesetztem Zucker erhoben und nicht auf natürliche Fruchtsäfte.
Coca-Cola reduziert Zucker in Fanta und Sprite
Konzernriese Coca-Cola senkte daraufhin den Zuckergehalt von "Fanta" und "Sprite" extra für Großbritannien von 6,9 auf 4,6 beziehungsweise von 6,6 auf 3,3 Gramm pro 100 Milliliter. Auch andere bekannte Hersteller wie Britvic (viele britische Eigenmarken), Lucozade Ribena Suntory (u. a. Orangina), A.G.Barr (u. a. das koffeinhaltige Getränk Irn Bru) und Nestlé (San Pellegrino-Limonade) verfolgen diese Strategie, um die Stuer zu sparen.
Außerdem haben die Handelsunternehmen Tesco und Lidl angekündigt, keine Eigenmarken mehr zu verkaufen, die mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten.
Süßstoffgehalt wird angehoben
Die Recherchen zeigen allerdings auch, dass die meisten Getränke ihren süßen Geschmack möglichst behalten sollen und stattdessen Süßstoffe zum Einsatz kommen. Bei einem moderaten Konsum gelten Stoffe wie Acesulfam-K, Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz als sicher, können aber dazu führen, dass sich gerade Kinder und Jugendliche an eine gewissen Süßschwelle gewöhnen. Ziel sollte vielmehr sein, so foodwatch, mit der Rezeptur den süßen Geschmack zu verringern.
Quelle: foodwatch e. V.