Fleischnamen für Veggie-Produkte: Auch Vegetarierbund schließt Verbraucherverwirrung aus
- 29.12.2016
- News
- mya
„Agrarminister rückt Veggie-Wurst auf die Pelle" und „Das Aus für die vegane Currywurst": So, oder teils noch deutlich dramatischer, titelten die Medien in den letzten Tagen zu Christian Schmidts Vorhaben, Fleischnamen für vegetarische und vegane Produkte verbieten zu wollen.
Begriffe wie „Soja-Schnitzel" oder „vegetarischer Fleischsalat" würden zu Verwirrung bei den Bürgern führen und sollten daher von der unabhängigen Lebensmittelbuch-Kommission deutlicher von Produkten mit echtem Fleisch abgegrenzt werden.
Wie die Süddeutsche Zeitung bereits Mitte Dezember 2016 berichtete, folge die Koalition mit ihrem Vorschlag den Interessen der Fleischindustrie. Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Fleischerverband hatten bereits im Frühjahr einen gemeinsamen Antrag zur Abgrenzung der Leitsätze für Fleisch gegen vegetarische Alternativen bei der Lebensmittelbuch-Kommission gestellt.
Wortneuschöpfungen sorgen für Verwirrung
Der Vebu zeigte sich enttäuscht über den neuerlichen Vorstoß des Bundesministers. Er „komme zum jetzigen Zeitpunkt sehr überraschend", äußerte sich Till Strecker, Leitung VEBU-Politik, in einer Pressemitteilung des Verbandes. Schließlich habe die im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelte Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission unter Beteiligung des Vebu gerade damit begonnen, sich über Regeln für die Kennzeichnung von vegetarischen Lebensmitteln Gedanken zu machen. Die deutliche Forderung nach einem Verbot untergrabe die Unabhängigkeit der Arbeit der Kommission, so Strecker. Außerdem würde ein Verbot niemandem helfen, schon gar nicht den Verbrauchern, die auf sinnvolle Lebensmittelkennzeichnungen angewiesen seien.
„Fleischbegriffe für vegetarische Produkte vermitteln auf den ersten Blick wichtige Informationen, die sich Kunden im Falle von Wortneuschöpfungen wie ‚Bratstück’, wie von Bundesminister Schmidt gefordert, erst anlesen müssten. Dies hätte Verwirrung auf Seiten der Verbraucher zur Folge, also genau das Gegenteil von dem, was Schmidt angeblich erreichen will”, so Strecker.
Außerdem macht der Vebu in seiner Stellungnahme deutlich, dass seit Jahrzehnten Begriffe wie „Wurst” oder „Schnitzel” auch für fleischfreie Produkte verwendet werden und es keinerlei Hinweise auf damit in Verbindung stehende Fehlkäufe gäbe. Die EU-Kommission befinde zudem, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene ausreichend seien, um Irreführung auszuschließen.