Mangofrüchte am Baum. © shiyali / iStock / Thinkstock
Wie bei anderen Früchten werden auch im Mangoanbau häufig Pflanzenschutzmittel eingesetzt – vorwiegend zur Bekämpfung von Schadpilzen. © shiyali / iStock / Thinkstock

Pestizidrückstände bei Mangos: Über Gesundheitsgefahr entscheidet der Einzelfall

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel bei Mangos untersucht. Das Ergebnis: Gelegentlich sind die Werte zu hoch, Bio-Mangos bleiben unter dem Höchstgehalt. Über eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher sagen die Überschreitungen zunächst meist nichts aus – weder bei Mango, noch bei anderem Obst oder Gemüse.

Im Jahr 2015 hat das BVL in acht von 296 untersuchten Mangoproben Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen gefunden, die über dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalt lagen (2,7 Prozent). Laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gilt für Obst ein allgemeiner Wert von 0,01 mg/kg, solange für eine Kombination von Wirkstoff und Erzeugnis kein spezifischer Rückstandshöchstgehalt festgelegt ist.

Die Quote der Überschreitungen schwankt laut BVL-Statistik von Jahr zu Jahr: 2014 lag die Zahl der Überschreitungen beispielsweise mit 8,3 Prozent deutlich höher, während 2013 nur in 3,2 Prozent der untersuchten Proben zu hohe Gehalte an Rückständen gefunden worden waren. Das BVL betont, dass die Überschreitung eines Rückstandshöchstgehalts nicht zwangsläufig ein Gesundheitsrisiko darstellt. Ob die gefundene Menge gesundheitsschädlich ist, müsse im Einzelfall von den Überwachungsbehörden der Bundesländer bewertet werden.

Grundlage bildet der ARfD-Wert
Staatl. geprüfter Lebensmittelchemiker Dr. rer. nat. Gerold Stern. © privat
Lebensmittelchemiker Dr. Gerold Stern. © privat

Auf Anfrage der ERNÄHRUNGS UMSCHAU bestätigt dies der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), dessen wissenschaftliche Sachverständige bei jeder Höchstmengenüberschreitung für am Flughafen Frankfurt eintreffende Ware eine Risikoabschätzung vornehmen. „Die toxikologische Betrachtung erfolgt auf Basis des sogenannten ARfD-Wertes des jeweiligen Pestizids“, sagt Dr. Gerold Stern, Prüfleiter Pestizide des LHL in Kassel. Gemeint ist die „Ausschöpfung der akuten Referenzdosis" (ARfD) pro kg Körpergewicht, die mit einer Mahlzeit oder auch innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko konsumiert werden kann. Ursprünglich ermittelt wurden die ARfD-Werte für zugelassene Pflanzenschutzmittel in Tierversuchen.

Stern schätzt die vorliegende Exposition mithilfe einer Formel des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ab: „Grundlage dafür sind die Verzehrmenge des Lebensmittels, ein Variabilitätsfaktor, das mittlere Körpergewicht eines Kindes von 16,15 kg und der gefundene Pestizidrückstand im Produkt.“ Eine errechnete Ausschöpfung des ARfD-Wertes unter 100 Prozent gilt als sicher, eine eventuelle Gesundheitsgefährdung ist auszuschließen. Liegt die Ausschöpfung allerdings über 100 Prozent, ist ein gewisser Sicherheitsabstand zur nichttoxisch wirkenden Exposition nicht mehr gegeben.

„Dies bedeutet nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung für Verbraucher, ist aber ein erster Hinweis darauf. Über die Wahrscheinlichkeit des Risikos sagt der Wert leider nichts aus, da auch eine gewisse Ungenauigkeit der Expositionsabschätzung normal ist. Zum Beispiel beziehen sich die Werte bei unseren Untersuchungen immer auf das komplette Produkt, also auf essbare und nicht essbare Teile“, so Stern. Der Konsument schält oder wäscht das Stück Obst oder Gemüse womöglich und kann so die Rückstände reduzieren.

Wird der ARfD-Wert mit über 100 Prozent voll ausgeschöpft, meldet die zuständige Behörde das Produkt an das „Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel“ (RASFF). Die Behörden der anderen Mitgliedsstaaten erhalten so schnellen Zugriff auf die Information und können gegebenenfalls den Vertrieb des Lebensmittels stoppen.

Bio schneidet besser ab
© Gerold Stern
Nashi-Birnen: Höchstmengenüberschreitungen bei Pestizidrückständen findet der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor öfters bei exotischem Obst und Gemüse. © Gerold Stern

Im Fall der vom BVL untersuchten Mangos unterscheidet sich der Anteil an Proben mit überschrittenem Rückstandshöchstgehalt je nach Herkunftsland: Vor allem peruanische, brasilianische und thailändische Mangos sind 2015 aufgefallen. Deutschland importiert große Mengen Mango aus Peru und Brasilien, weshalb sie die Mehrzahl der untersuchten Proben ausmachten. Insgesamt schnitten Bio-Mangos deutlich besser ab. Hier gab es bei den untersuchten Proben keine Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln.

Der am 23. Februar 2017 veröffentlichte Bericht „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar bis Dezember 2016“ des LHL zeigt ebenfalls, dass Mangos öfter betroffen sind: Zwei Mal wurden Mangoproben aus Brasilien und einmal aus Pakistan beanstandet. „Von den insgesamt 62 Beanstandungen haben wir eine an das RASFF gemeldet, dabei handelte es sich um die Mangos aus Pakistan“, kommentiert Stern. Die Ausschöpfung des ARfD-Wertes habe in diesem Fall bei inakzeptablen 560 Prozent gelegen.

Eine BVL-Recherche im RASFF in dem Zeitraum von 2011 bis 2016 zeigt insgesamt 25 Meldungen für frische Mangos. Neben der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen, spielte hier auch Verderb der Früchte eine Rolle.

Ernährungsphysiologisch wertvoll

Obst und Gemüse sind wichtige Nährstofflieferanten und ihr regelmäßiger Verzehr kann das Risiko für ernährungsmitbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck und bestimmte Krebskrankheiten senken. Trotz der gelegentlich auftretenden Fälle mit überschrittenem Rückstandshöchstgehalt sind Mangos als exotische Bereicherung des Speiseplans unbedingt empfehlenswert. Sie enthalten besonders viel ß-Carotin und sind reich an C-, E- und B-Vitaminen. 

Die Frische der Mango lässt sich unter anderem über den angenehmen Geruch und die Festigkeit der Frucht bestimmen. Sie sollte nicht zu weich oder zu fest sein. Die Farbe der Mango ist für die Reifebestimmung im Supermarkt nicht entscheidend, auch äußerlich komplett grüne Mangos sind reif und können nach Entfernen der Schale direkt verzehrt werden. Eine Aufbewahrung im Kühlschrank empfiehlt sich nicht, da die Frucht so an Geschmack einbüßt.

mya



Quellen:
BVL-Presse- und Hintergrundinformationen: Lebensmittel im Blickpunkt: Die vitaminreiche Mango

LHL-Bericht „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar bis Dezember 2016“

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